Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst: Wie viel bekommst du laut TVöD?

Das wichtigste in Kürze

Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wer zum 1. Dezember im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Eine Mindestbeschäftigungszeit verlangt der TVöD nicht mehr.

Wann das Weihnachtsgeld gezahlt wird, ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekommen es meist mit dem Novembergehalt.

Das Weihnachtsgeld wird in den meisten Fällen auch dann gezahlt, wenn frau krankgeschrieben ist oder sich im Mutterschutz beziehungsweise der Elternzeit befindet.

Ein TVöD-Weihnachtsgeld-Rechner existiert zwar nicht, jedoch kann frau das Weihnachtsgeld für 2022 ganz einfach selbst berechnen. Je nach Entgeltgruppe beträgt das 13. Jahresgehalt meist rund 30 bis 80 Prozent des üblichen Monatslohns.

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