Unbedingt einen Ehe-/Partnerschaftsvertrag vereinbaren
Vor der Hochzeit schon an Scheidung denken? Das klingt nicht sehr romantisch, ist aber eine kluge Entscheidung, denn in Deutschland wird nahezu jede dritte Ehe geschieden.
Seit 2008 ist das Unterhaltsrecht neu geregelt: Damit gibt es im Fall einer Scheidung nicht mehr wie früher automatisch nacheheliche Unterhaltsansprüche. Sich auf den Ehepartner für die Altersvorsorge zu verlassen, ist heute also wesentlich riskanter als früher.
- Nach neuem Unterhaltsrecht ist jeder Partner nach der Trennung materiell selbst für sich verantwortlich, unabhängig davon, wie die Rollenverteilung während der Ehe war.
- Frauen können nach dem neuen Unterhaltsrecht – von Ausnahmefällen abgesehen – nur Betreuungsunterhalt für sich fordern, wenn sie Kinder unter drei Jahren zu versorgen haben.
- Danach müssen sie für ihren Lebensunterhalt wieder selbst sorgen. Sie erhalten höchstens für eine Übergangszeit Unterhalt, abhängig von der Ehedauer.
- Für Frauen, die schlechter oder gar nichts verdienen, weil sie die Kinder betreut haben, kommt dann oft das große Erwachen. Sie haben während der Auszeiten auch alle potentiellen Karriereschritte verpasst, die sie jetzt nicht mehr nachholen können. Damit bleibt ihnen beim Wiedereinstieg in den Beruf meist nur die Chance auf eine relativ gering bezahlte Tätigkeit. Mit negativen Konsequenzen für das aktuelle Einkommen, aber auch für die spätere Rente.
- Noch dramatischer sieht es bei unverheirateten Paaren aus. Hier hat die Frau am Ende der Beziehung, abgesehen vom Betreuungsunterhalt während der ersten drei Jahre des Kindes, keinerlei Ansprüche. Es sei denn, sie hat sich in einer Partnerschaftsvereinbarung abgesichert.
- Sorge mit einem Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag* für den Fall des Scheiterns der Ehe/Beziehung vor. Regeln solltet ihr darin möglichst zwei Bereiche: den Unterhalt nach der Scheidung und die Altersvorsorge.
- Wenn du die Kinder betreust, solltest du mit dem Partner zusätzlichen Unterhalt vereinbaren: So könnt ihr festlegen, dass gemeinsame Kinder bis zu einem höheren Alter als drei Jahre (zum Beispiel bis zum Grundschulalter) von einem der Partner betreut werden sollen und der andere Partner schon während der Ehe/Partnerschaft, aber auch im Trennungsfall bis zu dem vereinbarten Alter der Kinder einen bestimmten Unterhalt für den betreuenden Partner leistet. An einer solchen „unterhaltsverstärkenden“ Vereinbarung ist nichts ungewöhnlich oder gar unmoralisch. Schließlich dient sie dazu, die Betreuung kleiner Kinder sicher zu stellen.
- Vereinbare in einem Ehe-/ Partnerschaftsvertrag, dass ein zusätzlicher Altersvorsorgevertrag auf den Namen desjenigen abgeschlossen wird, der die Kindererziehung übernimmt. Es gibt auch die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuzahlen, das heißt man kann Rentenpunkte kaufen.
- Geregelt werden sollte auch die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung.
* Ein Muster eines Ehe-/Partnerschaftsvertrags findest du im Buch von Helma Sick/Renate Schmid: Ein Mann ist keine Altersvorsorge. Penguin Verlag ISBN 978-3-328-10355-4.
Hast du dich entschieden, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag zu vereinbaren, sprich mit deinem Partner und formuliere deine Vorstellungen. Wenn du rechtlich auf der sicheren Seite stehen willst, solltest du dich vom Anwalt beraten lassen. Der Aufwand und die Kosten lohnen sich! Die Erstberatung kostet unabhängig von Verdienst oder Vermögen ca. 250 Euro – das wäre doch auch ein super Hochzeitsgeschenk!
Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht gültig, deshalb ist der Gang zum Anwalt umso wichtiger.