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Geförderte Vorsorgeverträge

Ergänzende Altersvorsorge ist wichtig und wird vom Staat gefördert.

Um im Alter gut zu leben, brauchst Du ca. 80% deines letzten Gehaltes. Die gesetzliche Rente bietet aktuell aber nur 48% des Durchschnitts-gehaltes über dein ganzes Berufsleben. Um diese Lücke zu schließen solltest du in jedem Fall in ergänzende Altersvorsorge investieren und die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen – je früher, desto besser. Auch die gesetzliche Rentenversicherung berät neutral und unabhängig über ergänzende Vorsorgemöglichkeiten. 

Betriebliche Altersvorsorge

Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Betriebsrente allein. Einen Anspruch erwirbst du in der Regel erst nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Form der betrieblichen Rente wird aber in der Regel nur von großen Unternehmen angeboten.

Als Arbeitnehmer kannst du aber auch einen Teil deines Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 268 € im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 536 € keine Steuern. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 % zuschießen. Frag nach, ob noch mehr drin ist.

Wenn du damit rechnest, künftig häufiger die Arbeitsstelle zu wechseln, ist die betriebliche Altersvorsorge möglicherweise weniger geeignet, da sich die Verträge nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitnehmen lassen. 

Altersvorsorgedepot - staatliche Förderung nutzen

Ab dem 1.1.2027 startet das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot
Es löst die klassische Riesterrente für Neuverträge ab. Der Fokus liegt auf höheren Renditechancen durch Anlagen am Kapitalmarkt (z.B. ETFs und Fonds).

Der Kreis der Förderberechtigten wurde gegenüber der Riesterrente erweitert:
– Angestellte, Beamte,
– Mitglieder von Versorgungswerken, 
– Selbstständige, Freiberufler
– Studenten, Minijobber

Was kann bespart werden
– ETFs
– Fonds der Risikoklassen 1-5
– Anlagen

Staatliche Zulagen
– ab 120 € jährlich gibt es staatliche Zulagen von bis zu 540€ pro Person und Jahr je
  nach Eigenbeitrag.
– pro Kind und Jahr gibt es weitere 300 €
– Einsteigerbonus in Höhe von 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr.

Kostendeckel

die jährlichen Kosten sind auf maximal 1% pro Jahr begrenzt. Es geht aber auch billiger (Angebotsvergleiche lohnen sich).

Steuerliche Vorteile
in der Ansparphase sind alle Beiträge 100 % steuerfrei. Auch für Kapitalerträge, Dividenden oder Gewinne aus Umschichtungen sind keine Steuern zu zahlen.
Erst in der Auszahlungsphase fallen (die dann meist günstigeren) Steuern an.

Auszahlungsphase
Die Auszahlung beginnt in der Regel ab 67 Jahren. 
Es kann zwischen lebenslanger Rente oder langfristigem Fonds-Entnahmeplan (bis mindestens 85) gewählt werden.
Auch Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie sind möglich.

Hier geht´s zu einem Rechner für das neue Altersarmutsdepot


Bestehende Verträge zur Riester-Rente haben Bestandsschutz. 
Außerdem besteht eine Wechseloption, d.h. das Kapital kann in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden. Die alten Zulagen bleiben dabei erhalten. Die Kosten dafür sind gesetzlich gedeckelt.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern beim Vermögesaufbau oder der Altersvorsorge helfen sollen. Je nach Branche liegt der monatlich gezahlte Betrag zwischen 6,45 € und höchstens 40 €. Es gibt vier gängige VL-Sparformen: Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan.

Arbeitnehmer mit relativ geringem Einkommen haben Anspruch auf staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage). Dies gilt für Aktienfondssparpläne, für Bausparverträge und für die Tilgung eines Baukredits. Um staatliche Förderung zu erhalten, liegt die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens bei Singles je nach Sparform zwischen 17.900 € und 20.000 € und bei Ehepaaren zwischen 35.800 € und 40.000 €. Wegen der staatlichen Förderung lohnt sich der Abschluss von VL in diesen Fällen auch dann, wenn der Arbeitgeber gar nicht zuzahlt. Zahlt er nur einen geringen Betrag, lohnt es sich, den Betrag privat aufzustocken, um die volle Förderung zu erhalten.

Tipp:
Die Stiftung Warentest/ Finanztest hat verschiedene Anlageformen für das VL-Sparen unter die Lupe genommen – mehr dazu unter www.test.de (Ergebnisse sind zum Teil kostenpflichtig). Weiter Informationen auch unter www.ihre-vorsorge.de

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