Sibylle (38)

nachdenkliche Frau Schicksal Armutsfalle

Blindes Vertrauen, fatale Folgen

Sibylle lebte über 10 Jahre mit einem verheirateten Mann zusammen. Ihr Partner Rudolf überwies jeden Monat fast sein gesamtes Gehalt an seine verlassene Ehefrau. Sibylle fand das irgendwie rührend und nahm es als Beweis für seinen guten Charakter. Deshalb trug sie sämtliche Lebenshaltungskosten, finanzierte sein Auto und sein Handy. Ja, sie bezahlte sogar die Prämien für seine beiden Lebensversicherungen. Dafür bestimmte er sie als Bezugsberechtigte in seinem Testament.

Rudolf erkrankte an Krebs und verstarb nach wenigen Monaten. Zur Überraschung Sibylles zahlte die Versicherungsgesellschaft das Geld aus beiden Lebensversicherungen an die Ehefrau aus und nicht an Sibylle, trotz der Bestimmung im Testament.

Und leider ist das rechtens. Denn Rudolf hatte die Bezugsberechtigung in seinen Versicherungspolicen nicht geändert. Dort war immer noch seine Ehefrau eingetragen und nicht Sybille. Und nur das zählt und nicht ein Testament.

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