Brigitte (29)

ZONTA Erfahrungsbericht Brigitte

Ein ungutes Gefühl – zu Recht

Brigitte (29) und ihr Lebenspartner Peter (32) sind nicht verheiratet und möchten sich eine Eigentumswohnung kaufen. Er plant, die Finanzierung dafür alleine zu übernehmen. Dafür will er als Alleineigentümer im Grundbuch stehen. Brigitte ist berufstätig. Mit ihrem Gehalt sollen dann die gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestritten werden. Die sind zwar geringer als das, was für Zins und Tilgung anfällt, aber Brigitte hat ein ungutes Gefühl.

Und das hat sie zu Recht. Denn während Peter die Wohnung abbezahlt und auf diese Weise einen Wert schafft, wird ihr Einkommen regelmäßig verbraucht – ganz ohne Gegenwert.

Sollten sich die beiden einmal trennen, hat Peter eine ganz oder weitgehend abgezahlte Wohnung und Brigitte hat nichts. Denn keine ihrer Zahlungen für den Lebensunterhalt ist nachweisbar.

Menü