ZONTA Geld ist Frauensache Erfahrungsberichte zum Thema Altersarmut

Erfahrungsberichte
Johanna (65) 250 € Rente | Ulla (42) Aussicht auf 150 € Rente | Susanne (35) keine Erbschaftsreglung | Brigitte (29) bei Trennung nichts | Sibylle geht leer aus
Tu was – und zwar jetzt!

Stories

250 € Rente und ein Pflegefall

Johanna (65) lernte kurz nach der Ausbildung zur Buchhalterin ihren Mann Herbert kennen. Nach der Heirat wurde Johanna schnell schwanger und hörte nach der Geburt ihres Kindes auf, zu arbeiten, um sich um Kind, Mann, Haus und Garten zu kümmern. Ihr Mann verdiente so gut, dass es auch vom Finanziellen passte. Johanna wusste, dass sie im Alter nur 250 € Rente beziehen wird, aber ihr Mann erwartete eine stattliche Rente und das Reihenhaus war bis dahin abgezahlt.

Kurz nach seinem 70. Geburtstag erlitt Herbert einen schweren Schlaganfall, der ihn halbseitig lähmte, an den Rollstuhl fesselte und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich machte. Johanna versuchte alles, um ihren Mann gut zu versorgen, aber alleine schaffte sie es nicht. Und für eine Rund-um-die Uhr-Betreuung reichte das Geld einfach nicht, trotz Pflegegrad 5. Schweren Herzens suchte Johanna nun einen Heimplatz – finanziert von Herberts Rente und dem Geld der Pflegeversicherung.

Glück im Unglück: Johanna muss das Reihenhaus nicht verkaufen. Aber sie muss Grundsicherung beantragen, weil ihr 250 € Rente nicht reichen. Das einzige Kind, eine Tochter, ist Künstlerin und kann von ihrem Einkommen selbst kaum leben, geschweige denn, die Mutter unterstützen.

Johannas Schicksal

Bei mir wird es nicht so weit kommen

Ulla (42) hat studiert, aber nur einige Jahre gearbeitet. Dann lernt sie Ulrich kennen, mit dem sie nun 12 Jahre verheiratet ist. Sie ist der Meinung, dass sie keine Rente braucht, da sie ja über ihren Mann abgesichert ist. Er verdient ziemlich gut. Dass Ulrichs erste Ehe in die Brüche ging, bereitet ihr keine großen Kopfschmerzen. Nichts spricht ihrer Meinung dafür, dass es bei Ihnen einmal so weit kommen könnte. Und wenn doch, würde sie ja auf den Versorgungsausgleich bauen können. Auf den Altersunterschied zum 60-jährigen Ulrich angesprochen, meint sie, dass ihr ja im schlimmsten Fall die Witwenrente bliebe.

Ein Gang zur deutschen Rentenversicherung würde sie schnell auf den Boden der Tatsachen zurückbringen: bei einer Scheidung werden nur die Versorgungsansprüche halbiert, die während der Ehezeit entstanden sind. Da Ulrich schon einmal 27 Jahre lang verheiratet war, hat seine erste Frau bereits Anspruch auf einen Teil seiner Rente. Bei einer Scheidung zum 60. Lebensjahr von Ulrich bekäme sie für 12 Jahre Ehe aus dem Versorgungsausgleich ca. 400 €. Sie selbst hätte eine eigene kleine Rente von etwa 150 €.

Erfahrungsbericht Vorsorgeansprüche Ulla

Nichteheliche Lebensgemeinschaften – schlechte Karten, wenn etwas passiert

Susanne (35) lebt mit ihrem Freund zusammen. Das Paar hat 2 Kinder. Wegen der Kinder hat sie im Einvernehmen mit ihrem Partner ihren Beruf aufgegeben. Durch einen Zeitungsartikel aufgeschreckt, kommt sie zur Beratung. Ihre Hauptfrage ist: „Was ist, wenn meinem Freund etwas passiert, also wenn er stirbt oder sich von mir trennt? Was bekomme ich dann?“

Die Antwort lautet: Nichts. Stirbt Susannes Partner, erben die gemeinsamen Kinder, nicht sie. Er könnte ein Testament zu ihren Gunsten machen, dann würde sie erben. Sie hat aber nur einen Freibetrag für die Erbschaftsteuer von 20.000 €, eine Ehefrau dagegen 500.000 €.

Trennt sich ihr Freund von ihr, hat sie Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder. Sie selbst kann den sogenannten Betreuungsunterhalt verlangen, mindestens für die Zeit von 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr.

Daher die dringende Empfehlung, wenn Kinder da sind zu heiraten. Denn für die Ehe und Familie sind für den Scheidungs- oder Todesfall die wichtigsten Dinge geregelt: es gibt den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Im Todesfall verfügt die Ehefrau über den hohen Freibetrag bei der Erbschaft.

ZONTA Erfahrungsbericht Susanne

Ein ungutes Gefühl – zu Recht

Brigitte (29) und ihr Lebenspartner Peter (32) sind nicht verheiratet und möchten sich eine Eigentumswohnung kaufen. Er plant, die Finanzierung dafür alleine zu übernehmen. Dafür will er als Alleineigentümer im Grundbuch stehen. Brigitte ist berufstätig. Mit ihrem Gehalt sollen dann die gemeinsamen Lebenshaltungskosten bestritten werden. Die sind zwar geringer als das, was für Zins und Tilgung anfällt, aber Brigitte hat ein ungutes Gefühl.

Und das hat sie zu Recht. Denn während Peter die Wohnung abbezahlt und auf diese Weise einen Wert schafft, wird ihr Einkommen regelmäßig verbraucht – ganz ohne Gegenwert.

Sollten sich die beiden einmal trennen, hat Peter eine ganz oder weitgehend abgezahlte Wohnung und Brigitte hat nichts. Denn keine ihrer Zahlungen für den Lebensunterhalt ist nachweisbar.

ZONTA Erfahrungsbericht Brigitte

Blindes Vertrauen, fatale Folgen

Sibylle lebte über 10 Jahre mit einem verheirateten Mann zusammen. Ihr Partner Rudolf überwies jeden Monat fast sein gesamtes Gehalt an seine verlassene Ehefrau. Sibylle fand das irgendwie rührend und nahm es als Beweis für seinen guten Charakter. Deshalb trug sie sämtliche Lebenshaltungskosten, finanzierte sein Auto und sein Handy. Ja, sie bezahlte sogar die Prämien für seine beiden Lebensversicherungen. Dafür bestimmte er sie als Bezugsberechtigte in seinem Testament.

Rudolf erkrankte an Krebs und verstarb nach wenigen Monaten. Zur Überraschung Sibylles zahlte die Versicherungsgesellschaft das Geld aus beiden Lebensversicherungen an die Ehefrau aus und nicht an Sibylle, trotz der Bestimmung im Testament.

Und leider ist das rechtens. Denn Rudolf hatte die Bezugsberechtigung in seinen Versicherungspolicen nicht geändert. Dort war immer noch seine Ehefrau eingetragen und nicht Sybille. Und nur das zählt und nicht ein Testament.

nachdenkliche Frau Schicksal Armutsfalle

Beispiele, entnommen dem Buch Helma Sick/Renate Schmid: Ein Mann ist keine Altersvorsorge. Penguin Verlag ISBN 978-3-328-10355-4.

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