Staatliche Förderung nutzen
Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein. Diese Form der betrieblichen Rente wird aber in der Regel nur von großen Unternehmen angeboten.
Als Arbeitnehmer kannst du aber auch einen Teil deines Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 268 € im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 536 € keine Steuern. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 % zuschießen. Frag nach, ob noch mehr drin ist.
Wenn du damit rechnest, künftig häufiger die Arbeitsstelle zu wechseln, ist die betriebliche Altersvorsorge möglicherweise weniger geeignet, da sich die Verträge nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitnehmen lassen.