Auch in Zeiten ohne Berufstätigkeit vorsorgen
Noch immer arbeiten viele Frauen mit Kindern in Deutschland zumindest vorübergehend nicht oder sie haben einen Mini-Job. Im Jahr 2016 übten 1,7 Millionen Frauen im erwerbsfähigen Alter als einzige Erwerbstätigkeit einen Mini-Job aus (WSI/Hans-Böckler-Stiftung).
Dieses Vorgehen wird auch durch das sogenannte Ehegattensplittinghttps://www.finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting/ begünstigt. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Paares steuerlich auf beide Partner verteilt. Für Paare mit nur einem Hauptverdiener bleibt damit am Ende relativ mehr an Netto.
- Für die Jahre nach Ablauf der Kindererziehungszeit, in denen du nicht arbeitest, werden keine Rentenbeiträge gezahlt – dies mindert die Höhe deiner späteren Rente.
- In den Jahren, in denen du nicht arbeitest, machst du keine Karriereschritte. Das heißt: Du verzichtest auch auf Gehaltssteigerungen und damit auf höhere Rentenbeiträge. Das kannst du beim Wiedereinstieg in den Beruf meist nicht mehr aufholen.
- Mini-Jobs sind keine Lösung:
Die Rentenansprüche nach 20 Jahren Mini-Job liegen bei nur 71-90 € pro Monat!
- Mach dir die Folgen von Auszeiten vom Berufsleben für deine Altersvorsorge bewusst.
- Gehe schon zu Beginn der Familienplanung zur Deutschen Rentenversicherung und lass dir ausrechnen, was dich ein längerer Ausstieg aus dem Beruf an Rente kostet. Benutze diese Information als Basis für ein Gespräch mit deinem Partner.
- Nutze die Vorteile des Ehegattensplittings für dich selbst und stecke das Mehr an Netto in deine Altersvorsorge.
Vereinbare z. B. mit deinem Partner, dass die Einsparungen aus dem Ehegattensplitting auf dein Rentenkonto fließen.