
Geförderte Vorsorgeverträge
Ergänzende Altersvorsorge ist wichtig und wird vom Staat gefördert.
Du solltest grundsätzlich in ergänzende Altersvorsorge investieren und die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen – je früher, desto besser.
Gut zu wissen: Bei dieser Entscheidung wirst du nicht alleine gelassen.
Um den für dich richtigen „persönlichen Mix“ aus den verschiedenen Vorsorgeformen zu finden, kannst du dir helfen lassen. Die Rentenversicherung informiert dich in einem persönlichen Gespräch produkt- und anbieterneutral über Möglichkeiten zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Hier findest du weitere Informationen der Rentenversicherung: https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/
Vereinbare unter www.deutsche-rentenversicherung.de gleich online einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
Betriebliche Altersvorsorge
Staatliche Förderung nutzen
Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein. Diese Form der betrieblichen Rente wird aber in der Regel nur von großen Unternehmen angeboten.
Als Arbeitnehmer kannst du aber auch einen Teil deines Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 268 € im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 536 € keine Steuern. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 % zuschießen. Frag nach, ob noch mehr drin ist.
Wenn du damit rechnest, künftig häufiger die Arbeitsstelle zu wechseln, ist die betriebliche Altersvorsorge möglicherweise weniger geeignet, da sich die Verträge nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitnehmen lassen.
Riester-Rente
Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit Kindern, Geringverdiener und gut verdienende Singles
Für die Riesterrente musst du als Arbeitnehmerin 4 % (inklusive Zulagen) deines Bruttoeinkommens für die Alters-Vorsorge ansparen. Pro Sparer und Jahr gibt es eine Zulage vom Staat von 175 €. Für jedes Kind werden zusätzlich bis zu 300 € Zulage bezahlt. Die Riester-Rente lohnt sich fast immer, wenn die staatliche Zulage einen hohen Anteil am Sparbetrag ausmacht. Dann ist die Förderquote am höchsten, also der Anteil der staatlichen Förderung am Eigenbeitrag. Und je höher die Förderquote, desto höher ist die Rendite.
Sie lohnt sich insbesondere für Familien mit Kindern, für Personen mit geringem Einkommen oder Alleinerziehende. Für Alleinerziehende mit Anspruch auf staatliche Unterstützung übernimmt der Staat die Beiträge. Wer unter 25 Jahren einen Riester-Vertrag abschließt, erhält einen Einsteigerbonus von 200 €. Da die selbst gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar sind, lohnt sich Riestern auch für Personen mit hohem Einkommen. Die Höhe des Steuervorteils hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab.
Beispiel: Eine Frau mit 2.000 € brutto in Monat müsste im Jahr 960 € (4 % vom Jahresbrutto) sparen. Sie hat zwei Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren sind. Nach Abzug der Zulagen (Grundzulage 175 € plus zweimal 300 € Kinderzulage = 775 €) müsste sie im Jahr nur noch 185 € oder monatlich 15,42 € Eigenanteil zahlen.
Mehr Rendite mit Riester-Fondssparplan
Um die Chance auf Rendite zu erhöhen, empfiehlt es sich, einen Riester-Fondssparplan abzuschließen. Hier wird ein Teil der Beiträge in Aktien angelegt. In der jetzigen Niedrigzinsphase ist es das Riester-Produkt mit den besten Renditechancen – vor allem für junge Sparer. Gut zu wissen: Im Unterschied zu konventionellen Fondssparplänen stehen bei Riester-Fondssparplänen ab dem Zeitpunkt der Rente mindestens die eingezahlten Sparbeiträge sowie die Zulagen für die Rentenzahlungen auf dem Anlagekonto zur Verfügung.
Hier gibt es mehr Informationen
Welche Form des Riester-Vertrages am besten zu dir passt, erfährst du bei einem Gespräch mit der Rentenversicherung. Weiterführend dazu: www.ihre-vorsorge.de. Egal für was du dich entscheidest: Wichtig ist, dass die Nebenkosten (Abschluss- und Verwaltungsgebühren) möglichst niedrig sind. Nützliche Informationen hierzu erhältst du bei der Stiftung Warentest Finanztest – Stiftung Warentest, bei Finanztip.de und bei verbraucherzentrale.de
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern beim Vermögesaufbau oder der Altersvorsorge helfen sollen. Je nach Branche liegt der monatlich gezahlte Betrag zwischen 6,45 € und höchstens 40 €. Es gibt vier gängige VL-Sparformen: Banksparplan, Bausparvertrag, Baukredit-Tilgung und Fondssparplan.
Arbeitnehmer mit relativ geringem Einkommen haben Anspruch auf staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage). Dies gilt für Aktienfondssparpläne, für Bausparverträge und für die Tilgung eines Baukredits. Um staatliche Förderung zu erhalten, liegt die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens bei Singles je nach Sparform zwischen 17.900 € und 20.000 € und bei Ehepaaren zwischen 35.800 € und 40.000 €. Wegen der staatlichen Förderung lohnt sich der Abschluss von VL in diesen Fällen auch dann, wenn der Arbeitgeber gar nicht zuzahlt. Zahlt er nur einen geringen Betrag, lohnt es sich, den Betrag privat aufzustocken, um die volle Förderung zu erhalten.
Tipp:
Die Stiftung Warentest/ Finanztest hat verschiedene Anlageformen für das VL-Sparen unter die Lupe genommen – mehr dazu unter www.test.de (Ergebnisse sind zum Teil kostenpflichtig). Weiter Informationen auch unter www.ihre-vorsorge.de