
Ausfallzeiten durch Kindererziehung
Auch in Zeiten ohne Berufstätigkeit vorsorgen
Noch immer arbeiten viele Frauen mit Kindern in Deutschland zumindest vorübergehend nicht oder sie haben einen Mini-Job. Im Jahr 2016 übten 1,7 Millionen Frauen im erwerbsfähigen Alter als einzige Erwerbstätigkeit einen Mini-Job aus (WSI/Hans-Böckler-Stiftung).
Dieses Vorgehen wird auch durch das sogenannte Ehegattensplitting begünstigt. Dabei wird das Gesamteinkommen eines Paares steuerlich auf beide Partner verteilt. Für Paare mit nur einem Hauptverdiener bleibt damit am Ende relativ mehr an Netto.
Risiken
- Für die Jahre nach Ablauf der Kindererziehungszeit, in denen du nicht arbeitest, werden keine Beiträge in deine Altersvorsorge gezahlt – dies mindert die Höhe deiner späteren Rente.
- In den Jahren, in denen du nicht arbeitest, machst du keine Karriereschritte. Das heißt: Du verzichtest auch auf Gehaltssteigerungen, hast weniger Geld für deinen Vermögensaufbau und damit auf höhere Beiträge zu deiner Altersvorsorge. Das kannst du beim Wiedereinstieg in den Beruf meist nicht mehr aufholen.
- Mini-Jobs sind keine Lösung: Die Rentenansprüche nach 20 Jahren Mini-Job liegen bei nur 71-90 € pro Monat!
Lösungen
- Ein erster Schritt ist, dir die Folgen von Auszeiten vom Berufsleben für deinen Vermögensaufbau und deine Altersvorsorge bewusst zu machen.
- Bei der Deutschen Rentenversicherung kannst du dir ausrechnen lassen, was dich ein längerer Ausstieg aus dem Beruf an Rente kostet. Diese Information kannst du als Basis für ein Gespräch mit deinem Partner über einen finanziellen Ausgleich für deine Familienarbeit nutzen.
- Das Ehegattensplitting bietet in Zeiten, in denen nur ein Partner verdient Steuervorteile. Dieses Geld kannst du nutzen um es in deinen Vermögensaufbau bzw. in deine Altersvorsorge zu stecken. Das kannst du zum Beispiel mit deinem Partner vereinbaren.
Bei vorübergehendem Berufsausstieg weiter in die Altersvorsorge einzahlen