Ehe und Partnerschaft: Frau und Mann halten Hand.

Ehe & Partnerschaft

Einen Ehe-/Partnerschaftsvertrag vereinbaren

Vor der Hochzeit schon an Scheidung denken? Das klingt nicht sehr romantisch, ist aber eine kluge Entscheidung, denn in Deutschland wird nahezu jede dritte Ehe geschieden. Sich in finanzielle Abhängigkeit von einem Partner zu begeben ist auch deshalb risikoreich.

Seit 2008 ist das Unterhaltsrecht neu geregelt: Damit gibt es im Fall einer Scheidung nicht mehr wie früher automatisch nacheheliche Unterhaltsansprüche. Sich auf den Ehepartner für den Erhalt seines Lebensstandards oder die Altersvorsorge zu verlassen, ist heute also wesentlich riskanter als früher.

Risiken

  • Nach neuem Unterhaltsrecht ist jeder Partner nach der Trennung materiell selbst für sich verantwortlich, unabhängig davon, wie die Rollenverteilung während der Ehe war.
  • Nach dem neuen Unterhaltsrecht kannst du – von Ausnahmefällen abgesehen – nur Betreuungsunterhalt für dich fordern, wenn du Kinder unter drei Jahren zu versorgen hast.
  • Danach musst du für deinen Lebensunterhalt wieder selbst sorgen. Unterhalt gibt es höchstens für eine Übergangszeit, abhängig von der Ehedauer.
  • Für den Partner, der schlechter oder gar nichts verdient, weil er die Kinder betreut hat, kommt dann oft das große Erwachen. Während der Auszeiten verpasst du auch alle potentiellen Karriereschritte, die du dann nicht mehr nachholen kannst. Damit bleibt dir beim Wiedereinstieg in den Beruf meist nur die Chance auf eine relativ geringer bezahlte Tätigkeit. Mit negativen Konsequenzen für das aktuelle Einkommen, aber auch für die spätere Rente.
  • Noch dramatischer sieht es bei unverheirateten Paaren aus. Hier hast du am Ende der Beziehung, abgesehen vom Betreuungsunterhalt während der ersten drei Jahre des Kindes, keinerlei Ansprüche. Es sei denn, du hast dich in einer Partnerschaftsvereinbarung abgesichert.

Lösungen

  • Mit einem Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag* kannst du für den Fall des Scheiterns der Ehe/Beziehung vorsorgen. Möglichst zwei Bereiche solltet ihr darin regeln: den Unterhalt nach einer möglichen Scheidung und die Altersvorsorge.
  • Wenn du die Kinder betreust, kannst du mit deinem Partner zusätzlichen Unterhalt vereinbaren: So könnt ihr festlegen, dass gemeinsame Kinder bis zu einem höheren Alter als drei Jahre (zum Beispiel bis zum Grundschulalter) von einem der Partner betreut werden sollen und der andere Partner schon während der Ehe/Partnerschaft, aber auch im Trennungsfall bis zu dem vereinbarten Alter der Kinder einen bestimmten Unterhalt für den betreuenden Partner leistet. An einer solchen „unterhaltsverstärkenden“ Vereinbarung ist nichts ungewöhnlich oder gar unmoralisch. Schließlich dient sie dazu, die Betreuung kleiner Kinder sicher zu stellen.
  • In einem Ehe-/ Partnerschaftsvertrag könnt ihr außerdem vereinbaren, dass ein zusätzlicher Altersvorsorgevertrag auf den Namen desjenigen abgeschlossen wird, der die Kindererziehung übernimmt. Es gibt auch die Möglichkeit, bei der Deutschen Rentenversicherung nachzuzahlen, das heißt man kann Rentenpunkte kaufen.
  • Geregelt werden sollte auch die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung.

Hast du dich entschieden, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag zu vereinbaren, sprich mit deinem Partner und formuliere deine Vorstellungen. Wenn du rechtlich auf der sicheren Seite stehen willst, solltest du dich vom Anwalt beraten lassen. Der Aufwand und die Kosten lohnen sich! Die Erstberatung kostet unabhängig von Verdienst oder Vermögen ca. 250 Euro – das wäre doch auch ein super Hochzeitsgeschenk!

Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er nicht gültig, deshalb ist der Gang zum Anwalt umso wichtiger.

Top-Geschenk für jede Hochzeitsliste: Anwaltschaftliche Beratung für den Ehevertrag
Nach oben scrollen